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Öffentlichkeit
- Die Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel öffentlich.
- Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. So beispielsweise bei der Thematisierung von Betriebsgeheimnissen und Sicherheitsbelangen, oder wenn schutzwürdige Interessen Einzelner dies erfordern.
- Nichtöffentlich sind Sitzungen des Petitionsausschusses und die Haushaltsprüfung.
Teilnehmer
An den Sitzungen nehmen teil:
- Dem Ausschuss angehörende Abgeordnete bzw. deren Stellvertreter.
Sowie nach Wunsch oder Bedarf:
- Abgeordnete, die dem Ausschuss nicht angehören.
- Mitglieder der Landesregierung und ihre Beauftragten.
- Mitglieder des Landesrechnungshofes.
- Personen die dem Landtag nicht angehören, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Beratungsthemen
Die jeweilige Tagesordnung gibt Auskunft über die Themen und Reihenfolge des Aufrufs.
Weitere Formate
Plenarsaal im MP3 Format (z.B. für Apple iOS u.a.)
Technische Hinweise
ParlaRadio erreichen Sie unter:
Eine technische Informationen über die angebotenen ICECast- /MP3-Streams: hier