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Öffentlichkeit
- Die Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel öffentlich.
- Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. So beispielsweise bei der Thematisierung von Betriebsgeheimnissen und Sicherheitsbelangen, oder wenn schutzwürdige Interessen Einzelner dies erfordern.
- Nichtöffentlich sind Sitzungen des Petitionsausschusses und die Haushaltsprüfung.
Teilnehmer
An den Sitzungen nehmen teil:
- Dem Ausschuss angehörende Abgeordnete bzw. deren Stellvertreter.
Sowie nach Wunsch oder Bedarf:
- Abgeordnete, die dem Ausschuss nicht angehören.
- Mitglieder der Landesregierung und ihre Beauftragten.
- Mitglieder des Landesrechnungshofes.
- Personen die dem Landtag nicht angehören, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Beratungsthemen
Die jeweilige Tagesordnung gibt Auskunft über die Themen und Reihenfolge des Aufrufs.
Weitere Formate
Kanal-B im MP3 Format (z.B. für Apple iOS u.a.)
Technische Hinweise
ParlaRadio erreichen Sie unter:
Eine technische Information über die angebotenen ICECastStreams: hier