FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 352/2009 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 16. Dezember 2009 Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort! Residenzpflicht: Gerrit Koch: Antrag ist schon formal überflüssig In seiner Rede zu TOP 33 (Residenzpflicht) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Gerrit Koch: ,,Selbstverständlich sieht die FDP die Probleme, die sich aus der strikten Anwendung der Residenzpflicht ergeben können. Asyl- und Schutzsuchende, die soziale Kontakte pflegen wollen und auch sollen, müssen vor den unsichtbaren Grenzen des zulässigen Aufenthaltsgebietes Halt machen. Schon ganz alltägliche Erledigungen, wie z.B. Einkäufe, werden erschwert. Diese imaginären Grenzen den betroffenen Menschen jederzeit deutlich zu machen, ist sehr schwer. Schnell ist da das Gesetz übertreten und eine Straftat verwirklicht. Der Erlass des Innenministers schafft dabei im rechtlich zulässigen Rahmen wortwörtlich Freiräume, indem in Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Diese etwas großzügigere Handhabung begrüßt die FDP-Fraktion. Dabei ist herauszustellen, dass dadurch auch die Aufnahme einer Arbeit ermöglicht wird, somit können z.B. geduldete Personen zu ihrem Lebensunterhalt beitragen. Mehr ist aber auf Landesebene nicht möglich. Obwohl ich die inhaltliche Intention des Antrages für durchaus diskussionswert halte, halte ich den Antrag dennoch formal für überflüssig. Mit dem vorliegenden Antrag wird den Schleswig-Holsteiner Bürgerinnen und Bürgern nämlich zweierlei vorgespiegelt. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Zum einen soll der Eindruck erweckt werden, der Schleswig-Holsteinische Landtag habe irgendeine Entscheidungskompetenz auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts für Asylsuchende und Flüchtlinge. Zum anderen soll den Bürgern draußen im Lande wohl vermittelt werden, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde sich um dieses Thema kümmern, weil es sonst keiner täte. Meine Damen und Herren, beides ist schlichtweg falsch. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen, das Asylverfahrensgesetz und das Aufenthaltsgesetz, sind allesamt Bundesrecht. Selbst wenn wir uns hier alle einig wären, könnten wir diese Rechtslage nicht ändern. Des weiteren gehört nicht viel dazu, herauszufinden, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP auf Bundesebene eine Festlegung genau zu diesem Thema enthält. Im Kapitel ,,Bleiberechtsregelung" heißt es: ,,Die Residenzpflicht soll so ausgestattet werden, dass eine hinreichende Mobilität insbesondere im Hinblick auf eine zugelassene Arbeitsaufnahme möglich ist; ..." Ich finde es sympathisch, dass vor allen Dingen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht müde wird, die Umsetzung der noch relativ frischen Koalitionsverträge auf Landes- als auch Bundesebene einzufordern, indem sie einzelne Vereinbarungen daraus in eigene Anträge kleidet. Das bestätigt CDU- und FDP-Fraktion nicht nur auf ihrem richtigen Weg. Es gibt uns auch die Möglichkeit, unser Versprechen zu betonen, das wir nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch Ihnen, liebe Grüne, gegeben haben: Schwarz-Gelb setzt das Vereinbarte auch um! In diesem Fall wird das aber - wie gesagt - auf Bundesebene erledigt. Abschließend dürfen noch zwei Fragen erlaubt sein: Warum haben die Grünen dieses Thema nicht schon längst angepackt, als sie selbst im Land oder Bund regiert haben? Und warum befassen die Grünen sich nicht mit Flüchtlingsfragen, die das Land Schleswig-Holstein gestalten kann? Die Koalition tut das ­ aber das haben Sie, liebe Grüne, ja sicherlich auch schon in unserem Koalitionsvertrag gelesen.." Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/