PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene.de Nr. 206.05 / 22.08.2005 Amtsgerichte: Justizminister Döring zäumt das Pferd von hinten auf Zur Strukturreform der Amtsgerichte, über die möglicherweise morgen im Kabinett entschieden werden soll, erklärt Anne Lütkes, Vorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: Zur Landtagssitzung im November 2005 haben Bündnis 90/Die Grünen einen Bericht der Landesregierung zur Strukturreform der Amtsgerichte angefordert. In Schleswig-Holstein gibt es zurzeit 27 Amtsgerichte unterschiedlichster Größe, an denen zwischen drei und 34 RichterInnen arbeiten. Eine Reform der Amtsgerichtsstruktur ist daher schon unter Rot-Grün von der Justizverwaltung vorbereitet worden. Vor einer Entscheidung über zukünftige Gerichtsstandorte muss aber die Frage beantwortet werden, welche Kriterien diese Standorte erfüllen müssen. Die Festlegung auf eine mehr oder weniger willkürliche Zielgröße von 15 Gerichten ­ wie sie Justizminister Döring vorgegeben hat - halten wir für einen unsachlichen Weg. Die Anzahl der Gerichte muss am Ende der Entscheidungsfindung stehen, nicht am Anfang. Uwe Döring zäumt hier das Pferd von hinten auf. Ob ein Gerichtsstandort erhalten bleiben sollte, kann nur anhand einer Prüfliste entschieden werden. In diese Liste sind die Kriterien aufzunehmen, die für eine bürgernahe Rechtsstaatsgewährung in der ersten Instanz unterlässlich sind. Grüne RechtspolitikerInnen haben hierfür ein Eckpunktepapier erarbeitet, das sowohl die Bürgernähe als auch die Stärkung der ersten Instanz berücksichtigt, denn Gerichte sind für die Menschen da. Die vom Grundgesetz geforderte Rechtsstaatsgarantie muss im Mittelpunkt der Justiz stehen. Es gibt zahlreiche Lebenssituationen, in denen Menschen einen unkomplizierten und ortsnahen Zugang zum Gericht benötigen. Sei es ein Elternteil, der ein Umgangsrecht mit seinen Kindern gerichtlich feststellen und durchsetzen will, sei es eine Frau, die Schutz vor häuslicher Gewalt nach dem Gewaltschutzgesetz benötigt. Die Beantragung eines Erbscheines, die Unterstützung eines ehrenamtlichen Betreuers, eine Einsicht in das Vereins- oder Handelsregister, eine Einsicht in das Grundbuch sind ebenfalls Dienstleistungen der Justiz, die möglichst ortsnah erbracht werden sollten. Es gilt aber auch die Tatsache zu berücksichtigen, das wir in Zeiten von Telefon und Internet leben, und dass gerichtliche Dienstleistungen nicht nur an Gerichtsstandorten erbracht werden können. So können Gerichtstage in den Rathäusern und auswärtige Verhandlungstage stärker als bisher durchgeführt oder Außenstellen von Gerichten eingerichtet werden. Notwendig sind Standortentscheidungen nach objektiven Kriterien, die die regionalen Besonderheiten berücksichtigen. Schließlich müssen auch die Kommunen, die Gerichtsbeschäftigten und die an den Gerichtsverfahren beteiligten Behörden (z.B. Polizei, Jugendämter, Gerichts- und Bewährungshilfe) in die Diskussion über die zukünftige Gerichtsstruktur einbezogen werden. Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird in den nächsten Wochen mit den Beteiligten das Gespräch über die Neuordnung der Amtsgerichtsstruktur suchen. Anlagen: · Übersicht über die derzeit bestehenden Amtsgerichte · Grüne Eckpunkte für eine neue Amtsgerichtsstruktur in Schleswig-Holstein (Beide Anlagen sind auf der Internetseite der Grünen abrufbar) ***